Lichtemissionen sind gemäss Artikel 11 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) in erster Linie mit Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Solche Massnahmen ergeben sich aus sieben Grundsätzen zur Begrenzung von Lichtemissionen, die sowohl im Rahmen von Bewilligungsverfahren durch die zuständigen Behörden als auch von Privatpersonen, z. B. bei dekorativer Beleuchtung, angewendet werden können.

Mit dem 7-Punkte-Plan des BAFU zeigt Ihnen die BSA EXPERT praktikable Lösungswege auf, um dem Thema Lichtverschmutzung gerecht zu werden.

Quellennachweis Bundesamt für Umwelt (BAFU)

BERICHT BAFU

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FILM – Die verlorene Dunkelheit